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IMPRESSUM KAMINSANIERUNG

MK Kamin KG
Paulasgasse 14/6/7

1110 Wien

info@mk-kamin.net

Firmenbuchnummer: 431897 v
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID Nummer: ATU69534159

Bankverbindung:
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
IBAN AT64 3200 0000 1222 1222
BIC RLNWATWW

Unser Grundsatz

Wir wahren die Interessen der Personen im Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir respektieren die damit verbundenen Rechte und Pflichten und achten genau darauf, die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten, Daten mit Sorgfalt und Umsicht zu verarbeiten, Wünsche und Rechte der Betroffenen zu respektieren und einen offenen Dialog mit Mitarbeitern, Kunden, Partnern und Lieferanten im Zusammenhang mit Datenschutz und Datenverwendung zu führen.

Einwilligung der Betroffenen

Für die Verwendung von personenbezogenen Daten holen wir die Zustimmung der Betroffenen ein. Wir erklären ihnen die Art und den Zweck der gespeicherten Daten und weisen sie auf ihre Rechte hin.

Verwendung von Daten

Wir verwenden personenbezogene Daten ausschließlich für unser eigenes Marketing – das umfasst Newsletter per E-Mail, Post-Mailings und telefonische Kontaktaufnahmen. Inhalt unseres Marketings sind unsere Veranstaltungen, Beratungsdienstleistungen und Recherchen im Zuge der Entwicklung derselben. Weiters können gezielte Feedbackgespräche Ziel der Kontaktaufnahme sein.

Speicherung von Daten

Wir speichern nur die zweckmäßig erforderlichen Daten in einer Datenbank, die hinsichtlich Sicherheit und Vertraulichkeit dem Stand der Technik entspricht.

Bewusstsein unserer MitarbeiterInnen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Bedeutung und die Wichtigkeit unserer internen und der gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Bewusstsein unserer Kunden, Partner und Lieferanten

Unsere Partner, die Daten von uns erhalten, verpflichten sich ebenfalls, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Im Rahmen unserer Kooperation weisen wir sie explizit auf die Bestimmungen und unsere Prinzipien hin. Unsere Lieferanten im Bereich der Datenverarbeitung und -speicherung halten sich an den Stand der Technik sowie an die gesetzlichen Bestimmungen.

Dialog und Verbesserung

Mit allen Beteiligten führen wir offene und konstruktive Dialoge, um unsere internen Prinzipien und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und uns gemeinsam ständig weiter zu verbessern.

Bitte beachten Sie

Sie können Ihre Zustimmung zur Datenverwendung jederzeit widerrufen. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns.

Webanalysedienst

Unsere Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (“Google”). Google Analytics verwendet sogenannte Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden, um eine Analyse der Benutzung der Website zu ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen. Wir nutzen diese Informationen ausschließlich zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Optimierung der Gestaltung der Website. Google wird diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern. Möglicherweise können Sie in diesem Fall nicht mehr sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Um das Tracking mittels Google Analytics zu deaktivieren, klicken Sie auf folgenden Link: Google Analytics deaktivieren

Cookies

Cookies sind kleine Dateien, die es dieser Webseite ermöglichen auf dem Computer des Besuchers spezifische, auf den Nutzer bezogene Informationen zu speichern, während unsere Website besucht wird. Cookies helfen uns dabei, die Nutzungshäufigkeit und die Anzahl der Nutzer unserer Internetseiten zu ermitteln, sowie unsere Angebote für Sie komfortabel und effizient zu gestalten. Wir verwenden einerseits Session-Cookies, die ausschließlich für die Dauer Ihrer Nutzung unserer Website zwischengespeichert werden und zum anderen permanente Cookies, um Informationen über Besucher festzuhalten, die wiederholt auf unsere Website zugreifen. Der Zweck des Einsatzes dieser Cookies besteht darin, eine optimale Benutzerführung anbieten zu können sowie Besucher wiederzuerkennen und bei wiederholter Nutzung eine möglichst attraktive Website und interessante Inhalte präsentieren zu können. Der Inhalt eines permanenten Cookies beschränkt sich auf eine Identifikationsnummer. Name, IP-Adresse usw. werden nicht gespeichert. Eine Einzelprofilbildung über Ihr Nutzungsverhalten findet nicht statt. Eine Nutzung unserer Angebote ist auch ohne Cookies möglich. Sie können in Ihrem Browser das Speichern von Cookies deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Webbrowser (Chrome, IE, Firefox,…) so einstellen, dass er sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Sie können Cookies auch jederzeit von der Festplatte ihres PC löschen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Seite und mit einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen.

Kaminsanierung Steiermark

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Innenabdichtung:

Das Beheizen darf je nach Witterung erst 3-5 Tage nach Einbau der Thermoschale oder der Innenabdichtung erfolgen. Bei Nichtbeachtung kommt es zu Netzrissen, welche zwar nicht die Funktion, jedoch die Qualität der Auskleidung beeinträchtigen. Die Feuerstätte ist so zu betreiben, dass keine schädlichen Kondensate auftreten.

Edelstahlsysteme:

Sanierungssysteme
Edelstahlrohre werden für alle Feuerstätten mit trockener oder nasser Betriebsweise eingesetzt. Durch Verwendung von spez. Dichtungen wird das Edelstahlfangsystem überdruckdicht und ist für den Anschluss von Brennwertfeuerstätten geeignet (Dichtmittel sind bis 160°C temperaturbeständig).
Der Edelstahlkamin ist gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1, Punkt 15 bauseits über den Hauptpotentialausgleich zu erden! Ist das Gebäude mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet, muss der Kaminkopf bzw. Edelstahlkamin entsprechend den aktuellen ÖVE-Richtlinien und technischen Vorschriften von befugten Fachleuten integriert werden. Um die Lebensdauer der Edelstahlinnenauskleidung zu verlängern, empfiehlt der Edelstahlproduzent die Verbindungsleitung zwischen Wärmeerzeuger und Abgasleitung in gleicher Materialqualität der Kaminauskleidung herzustellen (1.4571/1.4404).

Doppelwandsysteme:

Wenn eine Verbrennung verursachende, unbeabsichtigte Berührung durch Menschen möglich ist, wird laut Ö-Norm EN 12391 Pkt. 4.2.6.5 für Metallkamine generell ein Berührungsschutz vorgeschrieben. Dieser Berührungsschutz kann durch ein Schutzschild oder eine andere Maßnahme, die ein unbeabsichtigtes Berühren verhindert, erzielt werden. Der Berührungsschutz ist bauseits herzustellen. Die gesetzlichen Brandschutzabstände von Einbauteilen, Einrichtungsgegenständen,... sind einzuhalten.
Änderungen etc. der Kaminanlage dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden. Der Anschluss des Heizgerätes ist durch den zuständigen Rauchfangkehrer zu befunden.
Bei Lieferung und bauseitiger Montage: Die gesetzlichen Brandschutzabstände sind einzuhalten, außerdem ist der Stand der Technik (Normen, Richtlinien,...) zu beachten. Es wird empfohlen die Montage von einem Fachmann durchführen zu lassen.

Kunststoff-System:

PP-Rohre, gefertigt aus hochwertigem Kunststoff mit entsprechender Wandstärke, verschweißt oder mit entsprechenden fugendichten Steckverbindungen eingebaut, eignen sich für den Anschluß von Öl- und Gasfeuerstätten im Über- und Unterdruckbetrieb. Voraussetzung ist, dass die maximale Abgastemperatur von 120°C nicht überschritten wird. Das PP-Kunststoffrohr besitzt eine zugelassene Temperaturbeständigkeit von 120°C. Sie müssen als Heizungsbetreiber darauf achten, dass die Temperaturbelastung des Kunststoffabgassystems nie über 120°C steigt. Ein erforderlicher Abgastemperaturbegrenzer bis 120°C wird wenn angeboten geliefert und ist bauseits von einem befugten Fachmann an die Kesselsteuerung anzuschließen!

ALLGEMEINES ZUR AUFTRAGSABWICKLUNG:

Wir bitten Sie, unserem Bautrupp alle alten Anschlüsse, bekannte Engstellen oder Unregelmäßigkeiten im Rauchfangverlauf bekannt zugeben, sowie die vorgesehene Kontrolle der Rauchfanganschlüsse gemeinsam mit dem Bautruppführer gewissenhaft durchzuführen. Diese Maßnahme liegt in Ihrem Interesse und soll helfen Reklamationen, Verschmutzungen und Gefährdung der Wohnungsbenützer zu vermeiden. Vor Arbeitsausführung erhalten Sie telefonisch ein Terminaviso. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Arbeitstermine nicht auf die Stunde fixiert werden können. Die Arbeiten werden von unserem Personal so sauber wie nur möglich durchgeführt. Im Bereich der Transportwege durch Wohnräume kann es sinnvoll sein, Papier und ähnliches zum Abdecken der Fußböden bereitzuhalten und aufzulegen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Bereiche der Arbeitsdurchführung durch Unbefugte (Kinder, ...) nicht betreten werden.

Für die Durchführung von Rauchfangsanierungsarbeiten muss von annähernd ordnungsgemäß ausgeführtem Fangmauerwerk ausgegangen werden. Grobe Mängel in der alten Fangkonstruktion sind von außen kaum zu erkennen. Daraus eventuell entstehende Mehrkosten sind in unserem Angeboten nicht berücksichtigt, für daraus entstehende Schäden und Verschmutzungen besteht keine Haftung.

Für den Fall, dass unvorhersehbare technische Schwierigkeiten eine Durchführung der Sanierungsarbeiten laut Auftrag unmöglich machen, haben wir das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Unsere weitere Verpflichtung besteht dann lediglich in der Herstellung des ursprünglichen Zustandes, soweit dies möglich ist. In diesem Falle werden nur die entstandenen Kosten und Fahrzeiten in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche können nicht erhoben werden. Wenn erforderliche Stemmarbeiten verweigert werden und dadurch die Benützung des Fanges unmöglich wird (z. B. Engstellen, abgebrochene Gleitschalungen oder ähnliches), können daraus von keiner Seite Haftung Ersatz oder Entschädigungsansprüche gestellt werden.

Die Rechnung erhalten Sie nach Durchführung der Arbeiten. Beanstandungen sind innerhalb von 30 Tagen schriftlich mitzuteilen. Die Lieferung/Zustellung von Handelswaren erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager auf Kosten und Gefahr des Käufers. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, geht die Gefahr mit der Verladung auf den Käufer über. Vom Käufer mit der Abholung beauftragte Personen haben die ordnungsgemäß und betriebssichere Verladung mit zu überwachen. Verladereklamationen müssen von der abholenden Person unverzüglich dem verantwortlichen Platzmeister des Verkäufers mitgeteilt werden. Die Ladungssicherung auf dem Transportfahrzeug obliegt der abholenden Person. Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers und sind bei dem mit dem Transport beauftragten Unternehmen geltend zu machen. Ist Zustellung vereinbart setzt diese die Befahrbarkeit der Entladestelle mit schwerem Lastzug und geeignete Entlademöglichkeit voraus. Der Käufer haftet für Schäden, die entstehen, wenn diese Voraussetzungen fehlen. Dies gilt auch, wenn das Lieferfahrzeug aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht unverzüglich oder nicht sachgemäß entladen wird.
Die gelieferten Waren wurden auf Vollständigkeit und etwaige Beschädigung überprüft und für in Ordnung befunden. Beanstandungen an den gelieferten Waren sind unverzüglich nach Lieferung gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Das Unterbleiben einer solchen Schadensfeststellung oder einer fristgerechten Beanstandung führt zum Ausschluss etwaiger Mangel- und/oder Gewährleistungsansprüche.
Die gelieferte und fakturierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware wird in der Höhe des Kaufpreises Miteigentum am Objekt begründet.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir 1% Zinsen per Monat, etwaige Inkassokosten gehen zu Ihren Lasten. Bei Arbeitsaufträgen über € 7.500,00 werden Teilrechnungen gelegt, welche binnen 8 Tagen abzüglich 10% Deckungsrücklass zu begleichen sind.
Für die von uns durchgeführten Arbeiten leisten wir Garantie im Sinne der Ö-Norm B 2110 Pkt. 5.45, bzw. dem Konsumentenschutzgesetz. Unsere Haftung gem. ABGB § 1300 ist auf grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt. Für die Betriebsdichtheit gilt eine Garantiezeit von insgesamt 5 Jahren. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Lohn und Preiserhöhungen werden bei deren Eintritt aufgerechnet. Unser Unternehmen ist bekannt für saubere, qualitative und einwandfreie Arbeitsausführung. Über 6.500 zufriedenen Kunden sind eine Bestätigung für unser Bemühen. Wir sind sicher auch Ihr Vertrauen zu rechtfertigen und versichern Ihnen saubere und gewissenhafte Arbeitsausführung.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1. Baubewilligung, Straßenbenützungsbewilligung, Absperrungen, Parkplatzreservierung und ähnliches sind vom Bauherrn durchzuführen.
2. Falls zum bekanntgegebenen Arbeitstermin die Arbeiten aus Verschulden der Bauherrschaft, wie Nichtanwesenheit, Heizung in Betrieb oder andere Versäumnisse nicht ausgeführt werden können, wird ein Kostenersatz von mindestens € 300,00 oder die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
3. Bei Stornierung dieses Arbeitsauftrages werden 3
0% Stornogebühr netto verrechnet, bereits vorbereitetes Material muss zur Gänze bezahlt werden.
4. Zahlbar ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung.
5. a) Eventuell erfolgte Stemm- und Nachmauerungsarbeiten im Bereich von Engstellen oder sonstigen Baufehlern werden in Regie verrechnet.
    b) Im Zuge der Arbeiten zerbrochenes Dachdeckungsmaterial ist bauseits beizustellen. Eindeckungsarbeiten erfolgen auf Wunsch in Regie.
6. Strom und Wasser sind bauseits zur Verfügung zu stellen.

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